Datenschutz: LinkedIn, XING oder facebook Kontakte abgleichen

Wir alle tun es! (Hoffentlich, denn unsere bestehenden Kontakte öffnen die Türe zum ‘warmen’ Kontaktaufbau, Empfehlungs- und Referenzmarketing). Plattformen wie LinkedIn und XING (aber auch facebook’s Freundefinder) bieten die technologischen Voraussetzungen um einen Kontaktabgleich leicht vornehmen zu können.
Überlegen wir auch, welche Daten wir verwenden dürfen?
Die LinkedIn und XING AGB stellen die Plattformen von jeglicher Haftung frei, was die Überlassung von E-Mailadressen beim Abgleichen der Kontakte (z.Bsp. per csv oder Outlookabgleich) angeht, da die Einhaltung aller Schutzrechte beim Nutzer (Unternehmen) liegen!
Es ist somit an uns NutzerInnen (Unternehmen), ob wir uns vor Adressbuch- bzw. dem Kontaktabgleichen per LinkedIn, XING, Facebook und Co. eine Einwilligung der Zurverfügungstellung der E-Mailadressen einegholt haben.
Ein Sicherheitskonzept zum Datenschutz sollte mindestens den Zutritt, Zugang und Zugriff, aber auch Weitergabe, Eingabe und die Verfügbarkeit von Daten umfassen! sagt @Isabella Mader
Es ist einfacher, für ein Prinzip zu kämpfen, als ihm gerecht zu werden.
Adlai E. Stevenson
Ein Sicherheitskonzept zum Datenschutz sollte mindestens den Zutritt, Zugang und Zugriff, aber auch Weitergabe, Eingabe und die Verfügbarkeit von Daten umfassen!

Datenschutz entwickelt sich zunehmend zu einem heiklen Thema, und das in Zeiten zunehmender Virtualisierung des Geschäftsverkehrs mit E-Marketing und sozialen Medien einerseits und einem vielfach unbedachten Umgang der Nutzer mit ihren persönlichen Daten andererseits. Gleichzeitig steigen durch die gesamtgesellschaftliche Informationsvermehrung (Schätzungen liegen bei mindestens einer Verdoppelung der jährlichen Menge an Informationen) die Belastung und der Druck auf jeden einzelnen in Bezug auf die Bearbeitung und Verarbeitung der Informationsflut.
Privatsphäre in sozialen Netzwerken braucht auch Eigenverantwortung
Wenn wir über Privatsphäre sprechen, meinen wir oft Datenschutz. Und unter Datenschutz stellen wir uns etwas vor, bei dem wir schnell in die Verantwortung den Anderen geben. Es gibt ja Datenschützer, Datenschutzrichtlinien, Verbraucherschutzverbände etc.! Oft werde ich als Gruppenmoderator mit folgender Bitte konfrontiert: “Bitte löschen Sie Artikel xy-ungelös(ch)t, damit mein neuer Arbeitgeber das nicht mehr in Google finden kann” (21-22-23 Fehler gefunden …?)
Heute Morgen fand ich einen Tweet, der sich insbesondere an ArbeitenehmerInnen richtet, aber andersherum gedacht genauso wichtig für Arbeitgeber und Recruitingspezialisten ist: Weiterlesen …